Eine Verjährung sollte es bei Sexualstraftaten nicht geben...
https://de.wikipedia.org/wiki/Mitwisser
Aus Zeitgründen habe ich wiki nicht gelesen. Du hättest auch die Stelle auf die du dich berufst, als Zitat posten können, dann wäre es einfacher.
Ich denke, du weiß selbst, dass es nicht so einfach ist und schiebst hinterher, das Gesetze geändert werden müssen. Selbst wenn bei Verjährung das Gesetz geändert wird, kann es sein, dass es noch zum Bestandschutz einen Übergang gibt. Das was gestern in welcher Form auch immer, nicht strafbar war, darf nicht morgen durch eine Änderung des Gesetz strafbar sein. Das gehört zu den wichtigsten rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Hinzu kommt, dass einige Berufe aus guten Grund gesondert geschützt sind. Du musst nicht mal als Zeuge aussagen. So einfach ist das nicht. Auf der anderen Seite gibt es Berufe, bei denen man verpflichtet ist kein stiller Mitwisser zu sein. Dies ebenfalls aus gutem Grund. Hier vereinfachte Radikallösungen zu favorisieren ist problematisch.
Für die, die irgendetwas von einer Straftat wissen und unsicher sind. Im Regelfall ist es so, dass es nicht strafbar ist, wenn die Straftat begonnen wurde. Anders sieht es aus, wenn eine Straftat nicht geschehen ist, sondern geplant ist und man darüber Kenntnis hat, dann ist es in vielen Fällen strafbar.