Selbstverständlich ist ihr jemand übergeordnet. Nicht ihr als Person, wohl aber in ihrer Funktion als Gruppenleiter.
Welcher Organisation untersteht denn diese Gruppe? Ansonsten ist derjenige (bzw. die Gemeinde) zuständig, der/die sie in dieses Amt eingesetzt hat.
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12.08.2019 13:36 Uhr
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