Da nirgendwo steht, ob sie das getan hat oder nicht, kann sich jeder, dem das ein Bedürfnis ist, sich das zurechtlegen wie er will.
Bei uns (RKK) dürfen Laien und somit selbstverständlich auch Frauen in Wortgottesdiensten predigen - es handelt sich bei Laien, die predigen, in der Regel um Pastoral- oder Gemeindereferenten, also Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, die ein theologisches Studium absolviert haben.
Hier einen Unterschied zwischen Männern und Frauen zu machen, würde m.E. überhaupt keinen Sinn ergeben.
Was jedoch (noch?) nicht möglich ist, ist die Zulassung zur Diakonen- und Priesterweihe und damit die Ausübung der Dienste, die den Priestern und Diakonen vorbehalten sind.