Nein, da steht da nicht, ist aber offensichtlich gemeint. Das Delikt steht bei den Eigentumsdelikten und es ist dafür kein Strafe vorgesehen, sondern nur eine Schadenersatzzahlung.
Es wird sogar geboten, dass einer, der sich eine Sklavin nimmt, nicht aufhören darf, mit dieser Sklavin geschlechtlich zu verkehren, wenn er sich noch eine andere Frau nimmt. (Ex 21,10)